Evangelische Kirche Westfalen prüft Akten auf sexualisierte Gewalt – mit Ex-Polizisten
Emma KrauseEvangelische Kirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche Westfalen prüft Akten auf sexualisierte Gewalt – mit Ex-Polizisten
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine unabhängige Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um mögliche Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Dafür wurden ehemalige Polizeibeamte beauftragt, die Unterlagen zu sichten – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu vermeiden, dass Fälle wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden können. Der Schritt folgt ähnlichen Maßnahmen der Evangelischen Kirche im Rheinland, die in 34 ihrer Kirchenkreise standardisierte Überprüfungen durchführt.
Die Prüfung startete am 1. Februar 2023, zunächst unter Leitung eines ehemaligen Beamten; ein zweiter stieg am 1. März ein. Sämtliche Akten der Landeskirchenverwaltung werden durchgesehen, beginnend mit denen der derzeitigen Beschäftigten, bevor die Archivbestände ehemaliger Mitarbeiter untersucht werden. Wie lange der Prozess insgesamt dauern wird, ist noch unklar.
Sollten Fehlverhalten festgestellt werden, werden die Erkenntnisse an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet, die eine vertiefte Untersuchung einleitet. Je nach Schwere der bestätigten Vorfälle können die Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung reichen.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für sexualisierte Gewalt, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Dinge informieren. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat bereits ein eigenes standardisiertes Prüfverfahren eingeführt, doch ist noch nicht bekannt, wie viele weitere Landeskirchen ähnliche Schritte eingeleitet haben.
Ziel der Untersuchung ist es, durch die systematische Auswertung von Akten – sowohl aus der Vergangenheit als auch der Gegenwart – für mehr Verantwortung innerhalb der Kirche zu sorgen. Bestätigte Fälle werden über die offiziellen Kanäle aufgearbeitet, wobei disziplinarische oder rechtliche Konsequenzen möglich sind. Das Vorgehen steht im Kontext der breiten Bemühungen regionaler Kirchen, sich mit historischen und aktuellen Vorwürfen sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen.
