01 May 2026, 12:08

EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll Sexualstrafrecht in Europa revolutionieren

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU-Resolution: "Nur Ja heißt Ja" soll Sexualstrafrecht in Europa revolutionieren

Deutschland reformierte 2016 sein Sexualstrafrecht mit dem Grundsatz "Nein heißt Nein" – ein bedeutender Wandel in der Behandlung solcher Fälle. Nun unterstützt die Europäische Kommission eine neue Resolution mit dem Leitsatz "Nur Ja heißt Ja" und setzt sich für noch strengere Schutzmaßnahmen in der gesamten EU ein. Der Vorstoß folgt auf jahrelange Debatten und spektakuläre Fälle, die die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenbarten.

Die Reform von 2016 in Deutschland war eine Reaktion auf die Empörung über die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln. Überlebende und Aktivist:innen forderten schärfere Gesetze, doch konservative Gruppen lehnten Veränderungen ab. Trotz des Widerstands wurde die "Nein-heißt-Nein"-Regel verabschiedet, die klarstellt, dass Schweigen oder fehlender Widerstand keine Zustimmung bedeutet.

Die jüngste EU-Resolution geht noch einen Schritt weiter, indem sie "Nur Ja heißt Ja" übernimmt. Nach diesem Prinzip liegt die Beweislast bei den Angeklagten, die nachweisen müssen, dass sie eine eindeutige und freiwillige Zustimmung erhalten haben. Den Anstoß für diese Änderung gab unter anderem der Fall von Gisèle Pelidot, deren Erlebnisse die Mängel bei der Strafverfolgung sexueller Gewalt aufzeigten.

Bisher ist die EU-Resolution rechtlich nicht bindend, sondern hat vor allem symbolischen Charakter. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Ansatz in Europa zu schaffen, damit Opfer unabhängig von ihrem Wohnort gleichbleibenden Schutz erhalten. Befürworter:innen argumentieren, dass standardisierte Gesetze Schlupflöcher schließen und Täter davon abhalten würden, rechtliche Unterschiede zwischen den Ländern auszunutzen.

Die "Nur-Ja-heißt-Ja"-Resolution markiert einen weiteren Schritt hin zu stärkeren rechtlichen Schutzmechanismen für Überlebende sexualisierter Gewalt. Zwar ist sie noch nicht durchsetzbar, doch sie zeigt eine wachsende Übereinstimmung unter den EU-Mitgliedstaaten über die Notwendigkeit von Reformen. Wird der neue Standard übernommen, könnte er die Art und Weise, wie solche Fälle in ganz Europa ermittelt und verfolgt werden, grundlegend verändern.

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