Essen zieht Bilanz: 281 Geschlechtsanpassungen nach neuem Self-ID-Gesetz
Emma KrauseEssen zieht Bilanz: 281 Geschlechtsanpassungen nach neuem Self-ID-Gesetz
Das Standesamt Essen hat seinen ersten Bericht zum Selbstbestimmungsgesetz zur Geschlechtseintragung, auch bekannt als Self-ID-Gesetz, veröffentlicht. Das Gesetz, das seit dem 1. November 2024 in Kraft ist, ermöglicht es Einwohner:innen, ihren rechtlichen Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine formelle Erklärung zu ändern. Bis zum 12. November 2025 haben in Essen 281 Personen das Verfahren nach den neuen Regelungen durchlaufen.
Das Self-ID-Gesetz erlaubt es Betroffenen, ihren Geschlechtseintrag in weiblich, männlich, divers zu ändern oder ganz streichen zu lassen. Zudem können sie ihren Vor- und Nachnamen anpassen. Um den Prozess einzuleiten, müssen Antragstellende zunächst beim Standesamt ihre Absicht anmelden, gefolgt von einer verpflichtenden Wartefrist von drei Monaten, bevor sie die formelle Erklärung abgeben können.
Der Bericht umfasst den Zeitraum von November 2024 bis zum 12. November 2025. Innerhalb dieses Zeitraums haben 281 Essener:innen ihren Geschlechtseintrag oder Namen rechtlich ändern lassen. Die Wartezeit sowie die einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen bleiben zentrale Bestandteile des Verfahrens.
