Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Moritz RichterElektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 ändert sich in Deutschland der Umgang mit Patientendaten: Dann wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Das System soll die Arzneimitteltherapie sicherer machen und Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben.
Die ePA speichert automatisch jedes E-Rezept und jede Abgabe in einer geschützten digitalen Liste. So entsteht ein übersichtlicheres Bild aller verordneten Medikamente – auch von verschiedenen Fachärzten. Ab dem kommenden Jahr können Apotheken zudem eigene Einträge in die Medikationsliste ergänzen.
Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung: Sie erwarte eine höhere Sicherheit bei der Arzneimittelversorgung, heißt es. Bereits jetzt können sie drei Tage lang E-Rezept-Daten über die Gesundheitskarte einsehen. Das System hilft zudem, Fehler zu vermeiden und gefährliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten zu verhindern.
Die Hoheit über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können den Zugriff auf bestimmte Einrichtungen jederzeit einschränken oder verweigern. Apotheken versichern, dass alle sensiblen Informationen vertraulich behandelt und ausschließlich zur Gesundheitsvorsorge genutzt werden.
Die Pflicht zur elektronischen Patientenakte tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie vereinfacht die Medikamentendokumentation und reduziert Fehlerquellen. Patienten behalten die volle Kontrolle darüber, wer ihre Daten einsehen darf – während Ärzte und Apotheken bessere Werkzeuge für eine sichere Versorgung erhalten.






