Drei Personen legen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Moritz RichterDrei Personen legen Zugverkehr an Müngstener Brücke für 40 Minuten lahm
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Müngstener Brücke gesichtet – Zugverkehr für 40 Minuten lahmgelegt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unerlaubt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten und damit erhebliche Störungen verursachten. Nach Augenzeugenberichten drang die Gruppe kurz nach Mittag in das Gleisbereich ein, woraufhin Rettungskräfte alarmiert wurden. Der Vorfall führte zu einer vorübergehenden Einstellung des Zugverkehrs und löste einen Großeinsatz mehrerer Behörden aus.
Gegen 12:05 Uhr hatten mehrere Zeugen zwei Erwachsene und ein Kind dabei gesehen, wie sie sich widerrechtlich in der Nähe der Brücke bewegten. Die Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Gleise geleitet. Innerhalb weniger Minuten wurde die Strecke zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr gesperrt, sodass der gesamte Schienenverkehr zum Erliegen kam.
Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizei sowie Feuerwehrkräfte aus Solingen und Remscheid rückten an, um die Lage zu bereinigen. Die Feuerwehr Solingen verzeichnete Kosten in Höhe von etwa 656 Euro, während die Wuppertaler Polizei jedem der beiden Erwachsenen ein Bußgeld von 118,50 Euro auferlegte. Die Bundespolizei hatte zudem Einsatzkosten von 99,60 Euro und leitete verwaltungsrechtliche Verfahren gegen die beiden Erwachsenen ein.
Die Stadt Solingen erließ später einen offiziellen Kostenbescheid gemäß dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens. Unterdessen prüfen die Verantwortlichen in Remscheid noch mögliche Kostenrückforderungen, haben jedoch noch keinen Entscheidungstermin festgesetzt.
Der Vorfall unterbrach den Zugverkehr für mehr als 40 Minuten und führte zu finanziellen Forderungen mehrerer Behörden. Den beiden Erwachsenen drohen nun verwaltungsrechtliche Sanktionen, während die Behörden weitere Kostenerstattungen prüfen. Der Fall zeigt die Risiken und Konsequenzen auf, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen verbunden sind.






