Doppelte Gewerbesteuerbescheide für Mendener Unternehmer – Frist läuft bis November
Lukas WolfDoppelte Gewerbesteuerbescheide für Mendener Unternehmer – Frist läuft bis November
An den Mendener Einwohner Domenico Zofilo wurde ein neuer Gewerbesteuerbescheid ausgestellt. Das offizielle Schreiben, das am 1. Oktober 2025 veröffentlicht wurde, umfasst zwei separate Bescheide für die Jahre 2024 und 2025. Beide wurden im September von der städtischen Finanzverwaltung finalisiert.
Der Bescheid wurde von der Stadt Menden (Sauerland) im Auftrag der Finanzverwaltung des Bürgermeisters erstellt. Er enthält zwei Gewerbesteuerbescheide – einen vom 8. September 2025 und einen weiteren vom 29. September 2025. Zofilo erhielt das Dokument förmlich an seiner Adresse Hauptstraße 42, 58706 Menden zugestellt.
Gemäß § 10 des Landesverwaltungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LZG NRW) beträgt die Frist für einen Widerspruch einen Monat ab dem Tag der Zustellung. Wird innerhalb dieser Frist kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig. Untätigkeit kann zu Vollstreckungsmaßnahmen führen, darunter Säumniszuschläge von 1 % pro Monat sowie Verzugszinsen in Höhe von 0,5 % monatlich.
Als zugestellt gilt der Bescheid, wenn seit dem Veröffentlichungstermin zwei Wochen vergangen sind. Diese Regelung basiert auf den Bestimmungen des § 10 LZG NRW, das seit dem 7. März 2006 in Kraft ist.
Empfänger des Bescheids haben nun bis Anfang November Zeit, zu reagieren. Bei Fristversäumung wird die Steuerfestsetzung bestandskräftig. Bei verspäteten Zahlungen können dann Säumniszuschläge und Zinsen fällig werden.






