Deichmann kämpft vor Gericht gegen umstrittene Entsorgungsgebühren für Schuhkartons
Lukas WolfSchuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten klagt - Deichmann kämpft vor Gericht gegen umstrittene Entsorgungsgebühren für Schuhkartons
Schuhhändler Deichmann klagt gegen Behörde wegen Entsorgungskosten für Schuhkartons
Der Schuhhändler Deichmann geht rechtlich gegen eine Regulierungsbehörde vor, die ihm ungerechtfertigte Gebühren für die Entsorgung von Schuhkartons in Rechnung stellt. Das Unternehmen argumentiert, es werde zu Unrecht für die Abfallbewirtschaftung belastet, obwohl die meisten Kartons niemals in Haushalten landen. Eine Gerichtsverhandlung in dem Streit ist für Freitag angesetzt; mit einem möglichen Urteil wird noch vor Mittag gerechnet.
Aktuell zahlt Deichmann Gebühren an ein sogenanntes duales System, das für die Sammlung und das Recycling von Haushaltsabfällen zuständig ist – darunter auch Pappe wie Schuhkartons. Der Händler hält jedoch dagegen, dass er den Großteil seiner Abfälle bereits selbst entsorgt, da Kunden die Kartons in der Regel im Geschäft zurücklassen. Allein im vergangenen Jahr verkaufte Deichmann in Deutschland rund 90 Millionen Paar Schuhe, wobei der Großteil der Verpackungen vor Ort blieb.
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) wies die Vorwürfe Deichmanns zurück. Sie besteht darauf, dass die Kartons als „systembeteiligungspflichtiger“ Abfall gelten, da sie potenziell bei privaten Verbrauchern landen könnten. Der Händler entgegnet, er zahle effektiv doppelt – einmal für sein eigenes Entsorgungssystem und ein zweites Mal für das duale System –, obwohl Letzteres seine Pappabfälle gar nicht verarbeite.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wird den Fall am Freitag (Aktenzeichen: 9 K 539/22) prüfen. Ein Urteil könnte bereits am Vormittag fallen. Sollte Deichmann gewinnen, könnten sinkende Entsorgungskosten zu leicht niedrigeren Schuhpreisen führen oder zumindest weitere Preiserhöhungen verhindern. Die aktuellen Lizenzpflichten belasten die Schuhbranche mit Zusatzkosten, die letztlich die Kunden tragen.
Ein Sieg Deichmanns könnte die finanzielle Belastung der Branche verringern, indem überflüssige Abfallgebühren entfallen. Das könnte helfen, die Preise für Verbraucher zu stabilisieren oder sogar zu senken. Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob der Händler weiterhin für ein System zahlen muss, das seiner Ansicht nach auf sein Geschäftsmodell nicht zutrifft.
