28 November 2025, 02:06

Chefarzt kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Bundesarbeitsgericht

Eine Frau mit einem Baby auf einem hellen Hintergrund.

Chefarzt vs. Klinik: Anhaltender Streit um Abtreibungsverbot - Chefarzt kämpft gegen katholisches Abtreibungsverbot vor Bundesarbeitsgericht

Ein Rechtsstreit zwischen einem leitenden Gynäkologen und einem katholischen Krankenhausträger droht im kommenden Monat zu eskalieren. Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verbot medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche – selbst bei schweren fetalen Fehlbildungen –, das nach der Übernahme des Krankenhauses durch die katholische Trägerschaft verhängt wurde. Am 5. Februar wird sich das Bundesarbeitsgericht mit der Berufung in einem Verfahren befassen, das bundesweit für Aufsehen sorgt.

Der Konflikt entzündete sich, als das nun unter katholischer Leitung stehende Krankenhaus ein striktes Abtreibungsverbot durchsetzte – einschließlich solcher Eingriffe, die medizinisch unabdingbar sind. Joachim Volz, der Chefarzt der Gynäkologie, focht die Regelung an und argumentiert, sie verstoße gegen die ärztliche Ethik, Patientenrechte und das deutsche Recht, das Abbrüche unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Seine Klage wurde jedoch in erster Instanz abgewiesen, da das Gericht dem Krankenhausträger das Recht zusprach, das Verbot zu verhängen.

Eine von Volz initiierte öffentliche Petition mit dem Titel "Ich bin Arzt – Meine Hilfe ist keine Sünde!" hat mittlerweile 292.240 Unterschriften gesammelt. Der Fall löste zudem Proteste aus: Rund 2.000 Demonstranten versammelten sich in Lippstadt am Tag der ersten Verhandlung. Trotz der Niederlage vor Gericht hat Volz angekündigt, seinen Kampf fortzusetzen. Er besteht darauf, dass ärztliche Entscheidungsfreiheit und die Autonomie der Patientinnen Vorrang haben müssen.

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat nun für den 5. Februar eine mündliche Verhandlung über die Berufung angesetzt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen dafür haben, wie konfessionell gebundene Krankenhäuser institutionelle Vorgaben mit rechtlichen und ethischen medizinischen Standards in Einklang bringen.

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Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird darüber befinden, ob das Abtreibungsverbot des Krankenhauses Bestand hat oder ob medizinisches Personal das Recht behält, gesetzlich zulässige Eingriffe durchzuführen. Das Urteil könnte zudem ähnliche Konflikte in anderen kirchlichen Gesundheitseinrichtungen bundesweit beeinflussen. Der Fall bleibt vorerst ein Kristallisationspunkt für Debatten über medizinische Ethik, religiöse Leitungsprinzipien und die Patientenversorgung.