22 November 2025, 18:01

Caritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – Insolvenzverfahren soll Zukunft sichern

Ein Foto-Rahmen mit drei Frauen vor einem blauen Hintergrund, umgeben von Sponsorennamen und einem Unternehmensnamen.

Caritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – Insolvenzverfahren soll Zukunft sichern

Caritas Bocholt beantragt vorläufige Eigenverwaltung im Insolvenzverfahren

Die Caritas Bocholt hat beim Amtsgericht Münster ein vorläufiges Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Der Schritt erfolgt vor dem Hintergrund steigender Kosten und veralteter Fördersätze, die gemeinnützige Wohlfahrtsorganisationen zunehmend unter Druck setzen. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und ermöglicht der Einrichtung damit, ihre Arbeit unter neuen finanziellen Rahmenbedingungen fortzuführen.

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Die Organisation betreibt Einrichtungen in den Bereichen Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienunterstützung. Wie viele andere Träger der Branche kämpft sie mit wachsenden Ausgaben, während die Erstattungssätze seit Jahren unverändert bleiben. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg betonte, dass die Eigenverwaltung den besten Weg darstelle, um die Zukunft der Caritas Bocholt zu sichern.

Alle 904 Mitarbeiter behalten vorerst ihre Arbeitsplätze; die Löhne sind für die nächsten drei Monate über Insolvenzgeld abgesichert. Die Einrichtungen der Caritas Bocholt werden während des Verfahrens normal weiterbetrieben. Zudem fordert die Organisation Neuverhandlungen mit den Kostenträgern, um die Vergütungsstrukturen anzupassen.

Die gerichtliche Genehmigung ermöglicht es der Caritas Bocholt, sich zu restrukturieren, ohne ihre Dienstleistungen einzuschränken. Die Löhne sind gesichert, und der tägliche Betrieb bleibt vorerst unberührt. Der weitere Verlauf hängt von Gesprächen mit den Finanzierungspartnern und notwendigen Anpassungen ab.