Bundesweite FKS-Razzien in Hotellerie und Gastronomie gegen illegale Beschäftigung
Jakob MaierBundesweite FKS-Razzien in Hotellerie und Gastronomie gegen illegale Beschäftigung
Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) startet bundesweite Razzien in Hotellerie und Gastronomie
Die Finanzkontrolle illegaler Arbeit (FKS) hat eine Welle unangekündigter Kontrollen in der Hotel- und Gastronomiebranche eingeleitet. Im Fokus stehen die Einhaltung von Arbeitsgesetzen, darunter Mindestlohnvorgaben und die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten. An der großangelegten Aktion sind über 2.600 FKS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter beteiligt.
Die Behörde setzt dabei das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung durch – mit besonderem Augenmerk auf Betriebe der Gastgewerbebranche. Die Prüfer kontrollieren, ob Arbeitgeber den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde einhalten, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Zudem werden Arbeitszeitaufzeichnungen auf ihre Richtigkeit überprüft.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte. Die Behörden prüfen, ob es zu illegalen Anstellungspraktiken kommt, und verifizieren, ob die Beschäftigten gültige Ausweisdokumente besitzen. Darüber hinaus wird untersucht, ob Unternehmen ihre Sozialversicherungspflichten erfüllen und missbräuchliche Ansprüche auf staatliche Leistungen verhindern.
Die Ergebnisse der gezielten Kontrollen sollen Anfang nächster Woche veröffentlicht werden. Eine ausführliche Pressemitteilung wird dann die Befunde sowie etwaige Sanktionen darlegen.
Die heutigen Überprüfungen sind Teil umfassender Maßnahmen zum Schutz von Staatseinnahmen und Sozialsystemen. Durch die Bekämpfung illegaler Beschäftigung will die FKS faire Wettbewerbsbedingungen und die ordnungsgemäße Lohnzahlung sicherstellen. Die finalen Ergebnisse werden nach Abschluss der Kontrollen bekannt gegeben.






