06 June 2026, 18:07

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

Ein deutsches Gericht hat einen Zugführer der Bundeswehr wegen einer antisemitischen Äußerung während eines NATO-Einsatzes in Litauen verurteilt. Der 38-jährige Feldwebel wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt und muss zudem die Prozesskosten tragen. Der Fall steht im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen rechtsextremer Verhaltensweisen innerhalb des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 im Jahr 2021.

Der Vorfall ereignete sich am 24. Mai 2021, als der Angeklagte die Bemerkung vor 40 bis 45 Soldaten machte. Seine Äußerung folgte auf eine Überwachungsmaßnahme der elektronischen Aufklärungseinheit der Bundeswehr. Zwar räumte er die Aussage ein, behauptete jedoch, sich sofort selbst korrigiert zu haben – eine Darstellung, die von Zeugen nicht bestätigt wurde.

Richter Tore Larsen urteilte, dass die Äußerung eine klare Volksverhetzung darstelle. Das Gericht wies die Argumentation zurück, es handele sich um freie Meinungsäußerung oder anstößigen Humor. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe haben der Angeklagte und seine Familie schwere persönliche und berufliche Konsequenzen erlebt.

Die Ermittlungen, die im Juni 2021 eingeleitet wurden, richteten sich zunächst gegen zwei Zugführer und vier weitere Soldaten. Zwar wurden zusätzliche Untersuchungen separat durchgeführt, doch sind derzeit keine weiteren strafrechtlichen Verfahren gegen Bundeswehrangehörige anhängig. Die Bundeswehr äußerte sich nicht zu den Ergebnissen dieser Ermittlungen.

Mit dem Urteil endet das zivilrechtliche Verfahren im Zusammenhang mit den Vorfällen von 2021 in Litauen. Die Geldstrafe und die Übernahme der Prozesskosten bilden den offiziellen Abschluss. Ob die Bundeswehr interne disziplinarische Maßnahmen einleiten wird, blieb bisher offen.

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