Bundespolizei beschlagnahmt illegalen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Emma KrauseBundespolizei beschlagnahmt illegalen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Am 11. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn bei einer Routinekontrolle einen verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Reisenden. Das Gerät trug nicht die vorgeschriebene Prüfplakette des Bundeskriminalamts (BKA). Die Behörden beschlagnahmten die Waffe umgehend und leiteten Ermittlungen ein.
Der Elektroschocker gehörte einem 42-jährigen Marokkaner, der sich auf den Flug FR 2359 nach Agadir vorbereitete. Beamte identifizierten das Gerät am Schalter für Großgepäck, wo es als nach dem deutschen Waffengesetz (WaffG) verbotenes Objekt auffiel. Elektroschocker ohne BKA-Zulassung sind in Deutschland illegal.
Der Mann gab an, die Waffe einem Freund überreichen zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeitet. Trotz dieser Begründung leiteten die Beamten ein Strafverfahren nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach Abschluss der notwendigen Überprüfungen durfte der Reisende seine Reise mit demselben Flug fortsetzen.
Der beschlagnahmte Elektroschocker verbleibt vorerst in polizeilichem Gewahrsam und dient als Beweismittel in den laufenden Ermittlungen.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der deutschen Waffengesetze an Flughäfen. Der Passagier musste zwar mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, durfte nach der Befragung jedoch seine Reise antreten. Der Fall wird nun im Rahmen des Waffengesetzes strafrechtlich weiterverfolgt.






