Investoren getäuscht mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol: Haftstrafe - Betrüger lockt mit Alkohol-Eis – Investoren verlieren Millionen
Investoren getäuscht mit angeblich einträglicher Eisdiele-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
Investoren getäuscht mit angeblich einträglicher Eisdiele-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
Investoren getäuscht mit angeblich einträglicher Eisdiele-Idee mit Alkohol: Haftstrafe
2025-12-09T09:37:26+00:00
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Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eisdiele-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eisdiele-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Betrüger mit vermeintlich lukrativer Alkohol-Eisdiele-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er Anleger mit einer betrügerischen Geschäftsidee für alkoholisiertes Speiseeis um Millionen betrogen hat. Die Masche kostete die Investoren mehr als 2,5 Millionen Euro. Der Angeklagte gestand während des Prozesses seine Schuld ein.
Der Verurteilte und ein Komplize hatten 2013 ein Unternehmen gegründet und mit einem innovativen Alkohol-Eis-Produkt hohe Renditen versprochen. Rund 40 Anleger überzeugten sie, in das angeblich hochprofitable Vorhaben zu investieren – doch das Geschäft existierte nie in der beworbenen Form.
Das Urteil folgt nach monatelangen Ermittlungen gegen die betrügerische Operation. Das Geständnis des Angeklagten beschleunigte die Verurteilung, während der Verbleib des Komplizen weiterhin unklar bleibt. Die Opfer werden ihre Verluste voraussichtlich nicht zurückerhalten; der Gesamtschaden beläuft sich auf über 2,5 Millionen Euro.
