Bauverbote in NRW: Hochspannungsleitung blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Emma KrauseBauverbote in NRW: Hochspannungsleitung blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Bauverbote in Teilen von Nordrhein-Westfalen: Weg frei für neue Hochspannungsleitung
Ab dem 4. Mai 2026 tritt in Teilen Nordrhein-Westfalens eine Veränderungssperre in Kraft, um den Bau einer neuen 380-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung zwischen Westerkappeln und dem Umspannwerk Gersteinwerk zu ermöglichen. Die Beschränkungen gelten bis zum 30. Juni 2029 und sollen verhindern, dass Änderungen vorgenommen werden, die den Leitungsbau behindern könnten.
Betroffen sind Gebiete entlang der geplanten Trasse. Während dieser Zeit gelten strenge Auflagen für Grundbesitzer und Unternehmen: Eine Intensivierung der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, der Bau neuer Anlagen sowie das Verlegen von Kabeln und Leitungen sind untersagt. Ziel ist es, Aktivitäten zu unterbinden, die den Bodenwert steigern oder die Umsetzung des Projekts erschweren könnten.
Der genaue Verlauf der 380-kV-Leitung wird erst im späteren Planfeststellungsverfahren festgelegt. Das Gesamtprojekt ist in vier Abschnitte unterteilt, wobei die erste Teilstrecke vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf führt. Der für das Vorhaben verantwortliche Netzbetreiber Amprion GmbH plant, das Genehmigungsverfahren für den südlichen Bereich Westerkappeln Anfang 2029 einzuleiten.
Vor Inkrafttreten der Sperre haben Bürger die Möglichkeit, die betroffenen Zonen einzusehen. Die Bezirksregierung Münster veröffentlicht die genauen Details und Karten der Sperrgebiete vom 1. Mai 2026 bis zum 19. Mai 2026 auf ihrer Website. So bleibt ausreichend Zeit, um zu prüfen, ob eigenes Grundstück von den Einschränkungen betroffen ist.
Die Veränderungssperre läuft vom 4. Mai 2026 bis zum 30. Juni 2029 und sichert die Verfügbarkeit der Flächen für den Leitungsbau. Amprions Antrag für den ersten Planungsabschnitt wird voraussichtlich Anfang 2029 eingereicht. Das Projekt schreitet etappenweise voran, wobei jeder Abschnitt ein separates Genehmigungsverfahren durchläuft.






