Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung nach Krebsmedikamenten-Streit
Emma KrauseApotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung nach Krebsmedikamenten-Streit
Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, sieht sich einer Rückforderung von knapp 90.000 Euro gegenüber. Die Forderung stammt von der AOK Nordwest, einer regionalen Krankenkasse, die ihm vorwirft, gegen Apothekenbetriebsvorschriften verstoßen zu haben. Streitpunkt sind zwei hochpreisige Rezepte, die an einen einzigen Patienten ausgegeben wurden.
Fehske hatte einem Patienten zwei Chargen des teuren Krebsmedikaments Idhifa ausgehändigt – jeweils auf Basis gültiger Rezepte. Die AOK Nordwest argumentierte später, die Apotheke habe eine "unwirtschaftliche Überversorgung" mit dem Wirkstoff nicht verhindert. Daraufhin strich die Kasse die Erstattung vollständig und belastete Fehske mit der vollen Summe.
Die Entscheidung der Krankenkasse wurde in einer Anhörung im Landtag von Nordrhein-Westfalen von der zuständigen Aufsichtsbehörde bestätigt. Beide Seiten waren sich einig, dass die Rückforderung nach der deutschen Apothekenbetriebsordnung gerechtfertigt sei. Fehske hat inzwischen Klage gegen die 87.000-Euro-Forderung erhoben.
Solche Rechtsstreitigkeiten ziehen sich oft über Jahre hin – Fehskes Verhandlungstermin steht frühestens 2028 an. Die anhaltende Unsicherheit zehrt an seiner Motivation. Unterdessen wechselt ein Bekannter von ihm aus dem Apothekenberuf in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse – ein Schritt, der die wachsende Belastung durch solche Konflikte für die Branche verdeutlicht.
Der Fall zeigt die finanziellen und beruflichen Risiken, denen Apotheker ausgesetzt sind, wenn Krankenkassen die Erstattung von Medikamenten anfechten. Fehskes Klage wird entscheiden, ob die Rückforderung Bestand hat – doch eine Klärung wird noch Jahre auf sich warten lassen. Bis dahin muss der Apothekeninhaber unter der Last des laufenden Rechtsstreits weiterarbeiten.






