07 April 2026, 08:08

Altenberger-Dom-Straße: Umgestaltung trotz Bürgerprotesten rechtmäßig bestätigt

Stadtstraße mit einem ausgewiesenen Fahrradweg, umgeben von Gebäuden, Straßenmöblierung, Fußgängern auf dem Gehweg, Grünflächen und einem klaren blauen Himmel.

Altenberger-Dom-Straße: Umgestaltung trotz Bürgerprotesten rechtmäßig bestätigt

Beschwerde gegen Umgestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis abgewiesen

Gegen die geplante Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße im Rheinisch-Bergischen Kreis war Beschwerde eingelegt worden. Anwohner argumentierten, die Stadt hätte ein förmliches Planfeststellungsverfahren nach § 38 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einleiten müssen. Die zuständige Behörde hat nun jedoch den Ansatz der Stadt für rechtmäßig erklärt.

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Streitpunkt war, ob die Sanierung ein vollständiges Planfeststellungsverfahren erfordert hätte. Die Beschwerdeführer sahen in den geplanten Änderungen einen so tiefgreifenden Eingriff, dass dieser Schritt notwendig gewesen wäre. Die Stadt hingegen betonte, es handele sich lediglich um Instandsetzungs- und Optimierungsmaßnahmen an der bestehenden Infrastruktur.

Ziel der geplanten Arbeiten ist es, die Straße nach aktuellen Standards wie den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) und den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zu modernisieren. Im Fokus stehen dabei Sicherheit und Verkehrsfluss, während die Kapazität für den motorisierten Individualverkehr nicht erweitert wird. Laut Behörde fällt die Umgestaltung daher in den Ermessensspielraum der Straßenbaubehörde.

Rechtlich wurde die Position der Stadt bestätigt: Da das Projekt die Verkehrskapazität nicht wesentlich verändert, sei kein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Dennoch hatte die Stadt Bürgerinnen und Bürgern während der Planungsphase Gelegenheiten zur Stellungnahme gegeben.

Mit der Entscheidung der Behörde ist bestätigt, dass die Stadt vorschriftsmäßig gehandelt hat. Die Umgestaltung wird wie geplant umgesetzt – mit Fokus auf Sicherheit und Modernisierung, aber ohne förmliches Genehmigungsverfahren. Zwar konnten Anwohner Bedenken äußern, weitere rechtliche Schritte gelten jedoch als unwahrscheinlich.

Quelle