Aldi Süd verliert Prozess wegen täuschender Rabattpreise vor Gericht
Aldi Süd unterliegt in Prozess wegen irreführender Rabattpreise
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Supermarktkette Aldi Süd gegen das Gesetz verstoßen hat, indem sie fiktive empfohlene Preise beworben hat. Verbraucherschützer hatten die Klage eingereicht und argumentiert, dass Kunden damit in die Irre geführt wurden.
Im Mittelpunkt des Streits stand die Praxis von Aldi Süd, bei reduzierten Artikeln durchgestrichene Preise anzugeben, die jedoch nicht auf tatsächlichen früheren oder empfohlenen Verkaufspreisen basierten. Das Gericht urteilte, dass dies gegen die Preisangabenverordnung verstößt, die eine klare und ehrliche Preisdarstellung vorschreibt.
Das Urteil verbietet dem Händler, durchgestrichene Preise zu verwenden, sofern diese nicht den tatsächlich zuvor geforderten niedrigsten Preis widerspiegeln. Verbraucherschützer begrüßten die Entscheidung und betonten, dass transparente Preise Kunden dabei helfen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Aldi Süd kann Berufung einlegen. Sollte die Entscheidung bestehen bleiben, muss das Unternehmen seine Rabattwerbung ändern und sicherstellen, dass alle Preisvergleiche korrekt und nachprüfbar sind. Verbraucherorganisationen werten das Urteil als Schritt hin zu faireren Handelspraktiken.






