AfD-Abgeordneter unter Verdacht: Scheinbeschäftigung seiner 85-jährigen Mitarbeiterin
Jakob MaierJob bei AfD-Politiker: Landtag stoppt Zahlungen für 85-Jährigen - AfD-Abgeordneter unter Verdacht: Scheinbeschäftigung seiner 85-jährigen Mitarbeiterin
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat die Gehaltszahlungen für eine 85-jährige Frau eingestellt, die bei dem AfD-Abgeordneten Klaus Esser beschäftigt ist. Der Beschluss folgt einer Untersuchung des Spiegel, die infrage stellt, ob die Frau – die zugleich Ehefrau eines weiteren AfD-Mitglieds ist – tatsächlich Aufgaben für ihre Stelle in Hessen ausübt.
Laut einem aktuellen Spiegel-Bericht soll Rosemarie Z., die seit etwa 2022 als Mitarbeiterin geführt wird, lediglich pro forma angestellt sein. Das Magazin äußerte Zweifel daran, dass sie trotz offizieller Registrierung als Teil von Essers Team tatsächlich parlamentarische Tätigkeiten in Saarland ausübt.
Landtagspräsident André Kuper hat Esser nun aufgefordert, die Beschäftigungsverhältnisse in Hessen zu erklären. Kuper betonte, dass mit Steuergeldern finanzierte Stellen ausschließlich für legitime parlamentarische Arbeit in Nordrhein-Westfalen genutzt werden dürften. Bis zur Klärung des Falls bleibt die Erstattung des Gehalts der Frau ausgesetzt.
Esser wies die Vorwürfe zurück und beharrt darauf, dass die Mitarbeiterin von ihrem Homeoffice aus parlamentarische Anfragen und Anträge in Hessen vorbereite. Zudem kritisierte er, es sei ungerecht, ältere Menschen von solchen Positionen in Saarland auszuschließen, und nannte die Kritik "heuchlerisch".
Die Landtagsverwaltung machte deutlich, dass die Bezahlung einer Mitarbeiterin ohne tatsächliche Arbeitsleistung in Hessen nicht hinnehmbar sei. Die Aussetzung der Zahlungen bleibt bis zur weiteren Aufklärung in Nordrhein-Westfalen bestehen.
Betroffen ist vorerst nur das Gehalt von Rosemarie Z. Der Landtag erwartet eine umfassende Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses in Saarland, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden. Esser muss nun Nachweise vorlegen, um die Verwendung öffentlicher Mittel in diesem Fall in Hessen zu rechtfertigen.
